Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB)

§ 1 Ausschließlichkeitsklausel

Die hier niedergelegten Mandatsbedingungen gelten ausschließlich. Sofern andere Allgemeine Geschäftsbedingungen von diesen Mandatsbedingungen abweichende Regelungen enthalten, werden sie nicht Vertragsbestandteil. Der Ausschluss ist vollständig und uneingeschränkt. Auch eine stillschweigende Anerkennung findet nicht statt.

§ 2 Preise

Mandate können nur von Angehörigen der Industrie, des Handwerks, Gewerbetreibenden und des Handels sowie allen anderen selbstständig Tätigen erteilt werden. Nur an diese richtet sich das freibleibende Angebot. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Letztverbraucher im Sinne des § 1 PAngV gehören nicht zu diesem Personenkreis. Die angegebenen Preise sind deswegen Nettopreise. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist bei Rechnungsstellung die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen festgelegten Höhe zuzüglich zu entrichten.

§ 3 Die Erteilung des Mandats

Das Angebot von Rechtsanwalt Jahn bietet mit Markenanmelder24 alle relevanten Standarddienstleistungen im Bereich Markenrecht. Sofern Preise angegeben sind, handelt es sich bei diesen Angaben um pauschale Honorare, die für die außergerichtliche Mandatierung erhoben werden. Gemäß § 4 Abs. 2 RVG ist eine ausführliche Rechtsberatung telefonisch oder über das Internet darin nicht enthalten. Ausgenommen sind Mandate, bei denen eine Komplettpaketdienstleistung zwischen Rechtsanwalt Jahn und dem Mandanten vereinbart wird.

Stellt sich nach Prüfung aller vom Mandanten gemachten Angaben in den dafür vorgesehenen Online-Formularen heraus, dass die Honorarpauschale nicht ausreichend ist, wird dies dem Mandanten zusammen mit den möglichen weiteren Kosten mitgeteilt. Eine Abweichung von der Honorarpauschale ist insbesondere dann zu erwarten, wenn der geschilderte Sachverhalt aufgrund seiner Informationsmenge oder außergewöhnlichen Fragestellung im Markenrecht vom gewöhnlichen Mandatsumfang abweicht

Rechtsanwalt Jahn weist darauf hin, dass jede Markenanmeldung mit dem Risiko des Eintragungswiderspruchs, des Löschungsantrags oder einer kostenpflichtigen Abmahnung durch einen Dritten behaftet ist. Dies ist auch bei sachlich und fachlich korrekter Firmennamen - und Markenrecherche nicht auszuschließen. Zum Zeitpunkt der deutschen Markenanmeldung kann durch europäisch oder auch international eingetretene Umstände die Vorverlagerung einer verwechslungsfähigen Marke stattgefunden haben. Die Markenpriorität des Mandanten würde dadurch im Nachhinein zurückgestellt. Dabei handelt es sich um einen gleichwohl vorhandenen Ausnahmefall, der nur durch eine mehrfache und zusätzlich in die Tiefe gehende Recherche zu identifizieren wäre. Dieses durch Drittrechte entstehende Kostenrisiko trägt alleine der Mandant.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren nur bei der außergerichtlichen Vertretung zulässig. Sofern Rechtsanwalt Jahn im Rahmen einer Markenanmeldung die gerichtliche Vertretung wahrnimmt, wird er mindestens die nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung angesetzten Gebühren anrechnen.

Alle Mandate außergerichtlich und gerichtlich werden Rechtsanwalt Jahn erteilt. Durch diesen erfolgt die Rechnungsstellung. Wird ein Mandat zur gerichtlichen Vertretung des Mandanten erteilt, hat der Mandant eine schriftliche Vollmacht zu unterzeichnen. Bei außergerichtlicher Vertretung ist eine verbindliche mündliche Auftragserteilung ausreichend. Die Annahme des Mandats gilt erst als vollzogen, wenn Rechtsanwalt Jahn die Mandatsübernahme schriftlich bestätigt. Dabei behält sich Rechtsanwalt Jahn die Ablehnung eines Mandats auch dann vor, wenn eine schriftliche Vollmacht durch den Mandanten unterzeichnet wurde. Dies wird er innerhalb einer angemessenen Frist, die in der Regel bei sieben Tagen liegt, dem Mandanten zur Kenntnis bringen.

Mit der Mandatserteilung wird zugleich durch den Mandanten die Einwilligung erteilt, ihm einen Kanzleinewsletter zu übersenden. Sofern er dies nicht mehr oder gar nicht wünscht, kann er diesen ohne Einhaltung einer Frist mündlich oder durch Übersendung einer Email abbestellen.

§ 4 Mandantenpflichten

Den Mandanten trifft eine umfassende und sofortige Informationspflicht. Er hat Rechtsanwalt Jahn ohne schuldhafte Verzögerung über alle das Mandat betreffende Angelegenheiten zu informieren. Schriftverkehr ist nach sorgfältiger Prüfung und Kommentierung durch ihn sofort an Rechtsanwalt Jahn zu übermitteln. Die Schriftform ist dabei die Regel. Telefonische Mitteilungen an Mitarbeiter sind nicht ausreichend, da eine rechtzeitige Weiterleitung an Rechtsanwalt Jahn nicht zu den Gewährleistungen dieser Mandatsbedingungen behört.

§ 5 Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Der Mandant vereinbart mit Rechtsanwalt Jahn die Erbringung einer zuvor festgelegten Leistung. Ein vom Mandanten gewünschter Erfolg kann und wird von Rechtsanwalt Jahn nicht geschuldet. Grundsätzlich wird das Mandat nur auf die Prüfung deutschen Rechts vereinbart. Weitergehende Prüfungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 6 Erbringung und Abrechnung von Teilleistungen

Bei vorzeitiger Mandatsbeendigung schuldet der Mandant Rechtsanwalt Jahr für die deutsche Markenanmeldung 49,00 Euro und 99,00 Euro für die Anmeldung einer EU-Marke. Dabei handelt es sich um den Nettobetrag. Voraussetzung ist, dass ein Klassenverzeichnisentwurf erstellt wurde oder eine Beratung schriftlich oder telefonisch erfolgte oder die Eintragungsfähigkeit der Marke generell beurteilt wurde.

§ 7 Haftung

Ohne schriftliche Bestätigung werden Auskünfte bei einer Erstberatung oder telefonisch erteilte Auskünfte rein unverbindlich erteilt. Bei fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung für den Einzelfall gemäß § 51a Abs. 1 Nr. 2 BRAO auf 250.000,- Euro begrenzt.

Rechtsanwalt Jahn haftet insbesondere auch nicht für mögliche Markenstreitigkeiten, welche durch eine Markenanmeldung entstanden sind.

Sofern Auskünfte, Informationen und Daten durch einen Dritten erteilt werden, ist eine Haftung von Rechtsanwalt Jahn ausgeschlossen. Er haftet weder für die Richtigkeit dieser Auskünfte, noch für deren Vollständigkeit und Aktualität. Die Haftung ist ebenfalls für die Belastung mit Rechten Dritter ausgeschlossen und dafür, dass der Auskunfterteilende möglicherweise rechtswidrig handelt.

Rechtsanwalt Jahn ist nicht für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets haftbar. Server- und Softwareprobleme bei Dritten fallen nicht in den Haftungsbereich von Rechtsanwalt Jahn.

Die Kommunikation auf nichtpostalischem Weg liegt in der Risikosphäre des Mandanten. Dazu gehören alle Kommunikationswege im Internet, Email, Telekommunikationswege wie Telefon oder Telefax sowie die Übermittlung von Schriftstücken im Internet.

§ 8 Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Gemäß § 51b BRAO verjähren Schadensersatzansprüche nach drei Jahren ab ihrem Entstehungszeitpunkt. Sie verjähren spätestens jedoch nach drei Jahren gerechnet ab Beendigung des Mandats.