IR Marke anmelden
- Vorab erfolgt eine Identitätsrecherche bzgl. DE-Marken, EU-Marken und IR-Marken
- Prüfung bzgl. der grundsätzlichen Eintragungsfähigkeit
- Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Elektronische Markenanmeldung bei den unterschiedlichen Marken- und Patentämtern
- Führung der Standardkorrespondenz mit den verschiedenen Marken- und Patentämtern
- Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigungen und und Urkunden
IR Marke registrieren
Einen umfassenden Markenschutz erhalten Sie mit der Registrierung einer IR-Marke. Bevor eine IR-Markenanmeldung erfolgen kann, benötigen Sie eine Basismarke bzw. Basismarkenanmeldung. Diese Basismarke kann z.B. eine deutsche oder EU Marke sein. Für eine bereits national registrierte Marke kann durch einen einzigen Anmeldevorgang der Markenschutz für weitere "IR-Länder" beantragt werden. Der Schutz Ihrer Basismarke wird dadurch auf alle von Ihnen ausgewählten Unterzeichnerstaaten des Madrider Abkommens ausgedehnt. Hierdurch ersparen Sie sich die gesonderte Anmeldung in vielen verschiedenen Einzelstaaten.
Markenanmelder24 führt die Anmeldung für die ausgewählten Unterzeichnerstaaten im dafür vorgesehenen Verfahren durch und überwacht die Korrespondenz mit der WIPO.
Die Höhe der Kosten für Ihre IR-Markenanmeldung können Sie unverbindlich durch das Ausfüllen des Formulars erfragen.