EU Markenanmeldung
- Vorab erfolgt eine Identitätsrecherche bzgl. DE-Marken, EU-Marken und IR-Marken
- Prüfung bzgl. der grundsätzlichen Eintragungsfähigkeit
- Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für bis zu 3 Klassen
- Elektronische Markenanmeldung an das HABM
- Führung der Standardkorrespondenz mit dem HABM
- Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung und Übersendung Ihrer Markenurkunde
EU Marke anmelden
Eine EU Markenanmeldung hat den großen Vorteil, dass man kostengünstig in allen EU Staaten gleichzeitig einen Markenschutz bekommt. Denken Sie europäisch und schützen Ihre Marke nicht nur in Deutschland. Mit der Anmeldung einer EU-Marke kennt Ihre Geschäftstätigkeit keine ungeschützten Grenzen innerhalb der EU.
Besprechen Sie mit einem im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalt die Schutzstrategie und erhalten bei Markenanmelder24 eine individuelle Beurteilung der Schutzwürdigkeit Ihrer Marke für den europäischen Binnenmarkt.
Markenanmelder24 führt für Sie das Verfahren vor dem Harmonisierungsamt für den Europäischen Binnenmarkt durch. Nach Erstellung der europäischen Markenanmeldung übersenden wir den Antrag an das Harmonisierungsamt. Von diesem Zeitpunkt an überwachen wir die Standardkorrespondenz und anstehenden Fristen, um das Verfahren zu Ihrem Vorteil abzuwickeln.